Ort der Erinnerung

Am 23. Mai 2018 eröffnete auf dem Friedhof „Am Stäfflingshof“ in Gelsenkirchen die erste NaturRuh-Anlage Deutschlands.

Entwickelt wurde das Grabgestaltungskonzept vom Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

In ihrem Grußwort fasst Bezirksbürgermeisterin Marion Thielert ihren Eindruck von NaturRuh zusammen: „Die meisten Menschen sehnen sich bereits zu Lebzeiten danach, Zeit in der Natur zu verbringen. Nachvollziehbar ist daher auch der Wunsch, in der Natur die letzte Ruhestätte zu finden. NaturRuh ist die Verbindung einer traurigen Notwenigkeit mit etwas Schönem und Nützlichen“.


Geschwungene Wege, die einen barrierefreien Zugang zu den Grabstätten für jeden ermöglichen, eine Teichanlage, Sitzmöglichkeiten unter altem Baumbestand sowie eine ansprechende Staudenbepflanzung sorgen für einen harmonischen Gesamteindruck. Thomas Seppelfricke, Inhaber der Friedhofsgärtnerei Seppelfricke aus Gelsenkirchen, baute die etwa 800 Quadratmeter große NaturRuh-Anlage im Rekordtempo. „Als wir das NaturRuh-Konzept in unserer Friedhofsausschusssitzung im letzten Jahr vorstellten, wurden wir noch während der Sitzung aufgefordert, so schnell wie möglich mit dem Bau zu beginnen. Der Zuspruch hat uns alle überwältigt“, fasst Seppelfricke zusammen. Im Rahmen der Eröffnungsfeier zeigten sich die etwa 60 Gäste, zu denen auch BdF-Vorsitzende und Initiatorin des Grabgestaltungskonzeptes Birgit Ehlers-Ascherfeld gehörte, überzeugt: „Nur mit innovativen Ideen wie NaturRuh können wir den Wandel in der Friedhofskultur aktiv und positiv mitgestalten“.


Bei NaturRuh handelt es sich um ein Beispiel für gärtnerbetreute Grabanlagen. Diese treffen heute mehr denn je den Nerv der Zeit. Denn auch wenn es vielen Hinterbliebenen wichtig ist, ein individuell gestaltetes Grab für die Trauerarbeit aufzusuchen, können oder wollen sie die Grabpflege oft nicht selbst übernehmen. Bei gärtnerbetreuten Grabanlagen wie NaturRuh wird die Pflege dauerhaft in die Verantwortung von Friedhofsgärtnern gelegt. Die vertragliche Abwicklung als Treuhänder und die Kontrolle der Arbeiten übernimmt die jeweilige regionale friedhofsgärtnerische Dauergrabpflegeorganisation.